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Justiz- und Polizei...
Erster Jahrgang
Nro. 63. Sonnabends...
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Nro. 63. Sonnabends, den 8ten Junius 1805
Einige Worte über die Berechnung der dreiwöchentlichen Frist bei dem Verfahren über den geführten Beweis und Gegenbeweis oder das sogenannte Haupt - Verfahren nach der Ehursäch f. Erl. Pr. Ordn. ad Tit. 29 Y. 2.
Seitenbereich
Sp. 467 - 474
Erschienen
1805