Numero 207
Ansichten über die Frage, ob die Regierungen der dem Königreiche Westphalen ohne Abtretung einverleibt gewesenen Länder die zwischen der Westphälischen Regierung und zwischen Privatpersonen an sich gültig entstandenen Rechtsverhältnissen anzuerkennen, ... verpflichtet sind? In besonderer Beziehung auf das Herzogtum Braunschweig. Braunschweig: Meyer 1815
- Seitenbereich49-51
- RubrikRechtsgelahrtheit
- Erscheinungsjahr des rezensierten Werkes1815
Miltner, F. X.: Die baierische Gerichtsordnung Max Josephs III. vom Jahre 1753. Landshut: Storno 1816
- Seitenbereich51-53
- RubrikRechtsgelahrtheit
- Erscheinungsjahr des rezensierten Werkes1816
Miltner, F. X.: Über die Notwendigkeit der Streitverkündung nach den Bestimmungen der im Königreich Bayern allgemein geltenden Gerichtsordnung von 1753. Bamberg: Kunz 1816
- Seitenbereich53-54
- RubrikRechtsgelahrtheit
- Erscheinungsjahr des rezensierten Werkes1816
Bruchstücke aus den Schriften der Römischen Juristen. Hrsg. v. H. E. Dirksen. Königsberg: Nicolovius 1814
- Seitenbereich54-55
- RubrikRechtsgelahrtheit
- Erscheinungsjahr des rezensierten Werkes1814
Schuncken, F. W.: Ueber die Rechtsverhältnisse zwischen Herrschaften und Gesinde nach den Bestimmungen der Gesinde-Ordnung vom 8. Nov. 1810 und der dahin einschlagenden besonderen Bestimmung der Königl. Preussischen Gesetze. Elberfeld: Büschler 1816
- Seitenbereich55-56
- RubrikRechtsgelahrtheit
- Erscheinungsjahr des rezensierten Werkes1816
- Erschienen
- September 1816