- A-Z
- Verhandlungen des ....
- Vorlagen, Anträge, ...
- Erschienen
- 1927 bis 1929
- Bemerkung
-
Verhandlungen des IV. Landtages von Thüringen 1927 - 1929: Der Landtag von Thüringen übte gemäß der Verfassung des Landes Thüringen vom 11. März 1921 die gesetzgebende Gewalt aus, überwachte die Verwaltung und bestellte die Landesregierung. Er bestand aus Abgeordneten, die in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für drei Jahre gewählt wurden. Die Wahlen zum IV. Landtag von Thüringen fanden am 30. Januar 1927 statt und zeitigten, was die Sitzverteilung im Landtag anging, folgendes Ergebnis: 19 Sitze Einheitsliste (Deutsche Volkspartei, Deutschnationale Volkspartei, Thüringer Landbund), 18 Sitze Sozialdemokratische Partei Deutschlands, 8 Sitze Kommunistische Partei Deutschlands, 5 Sitze Reichspartei des deutschen Mittelstandes - Wirtschaftspartei, 2 Sitze Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, 2 Sitze Deutsche Demokratische Partei, 1 Sitz Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung - Kampfbund der Entrechteten und 1 Sitz Deutschvölkische Freiheitsbewegung. Die Gesamtzahl der Abgeordneten lag bei 56. Zwischen dem 21. Februar 1927 und dem 15. November 1929 hielt der IV. Landtag insgesamt 178 Sitzungen ab. ---- Literatur: Guido Dressel: Quellen zur Geschichte Thüringens - 75 Jahre Freistaat Thüringen. Wahlen und Abstimmungsergebnisse 1920 - 1995, Erfurt 1995; Bernhard Post / Volker Wahl (Hrsg.): Thüringen-Handbuch. Territorium, Verfassung, Parlament, Regierung und Verwaltung in Thüringen 1920 bis 1995 (= Veröffentlichungen aus Thüringischen Staatsarchiven 1), Weimar 1999