Im Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach gab es keine systematische Gesetzsammlung. Ihre Aufgabe erfüllte das seit 1817 regelmäßig erscheinende Großherzoglich Sachsen-Weimar-Eisenachische Regierungs-Blatt bzw. dessen Fortsetzungen. Daneben existieren mehrere retrospektiv erschienene Gesetzsammlungen, die ebenfalls einen systematischen Zugriff auf einzelne Gesetze ermöglichen.
Repertorium über die von 1811 bis einschließlich 1873 in dem Regierungsblatte des Großherzogthums Sachsen Weimar-Eisenach sowie in dessen officiellen Wochen- und Zeitungsblättern erlassenen ingleichen über die von 1867 bis einschließlich 1873 in dem Gesetzblatte des Norddeutschen Bundes bezüglich des Deutschen Reichs publicirten Gesetze, Verordnungen und Bekanntmachungen mit Berücksichtigung der v. Göckelschen Gesetzsammlung
/ bearb. von Friedrich Zwetz. - 4. Ausg. -
Jena : Selbstverl., 1874