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656 - 659
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Goethe-Institut
Kulturpolitik
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Deutschland hat sich einmal als »Kulturnation« definiert. Und die auswärtige Kulturpolitik wollte nach 1945 das Vertrauen in Europa und der gesamten Welt zurückgewinnen, das die NS-Herrschaft und der Zweite Weltkrieg als ein historisch einzigartiger Zivilisationsbruch vernichtet hatten. Bei diesen Zielsetzungen spielte das 1951 gegründete Goethe-Institut eine zentrale Rolle. Der eingetragene Verein mit der Zentrale in München griff zunächst den Namen und die Zielsetzung des 1932 von der Deutschen Akademie gegründeten Instituts zur Ausbildung ausländischer Deutschlehrer auf. Die Vermittlung der deutschen Sprache im Rahmen von Sprachkursen und mit zertifizierten Sprachprüfungen als Abschluss wurde ab 1968 um die kulturelle Programmarbeit erweitert, nachdem bis 1960 bereits alle staatlichen Kulturinstitute der Bundesrepublik im Ausland in die bestehenden Goethe-Institute integriert worden waren. Ein 1976 mit dem Auswärtigen Amt geschlossener »Rahmenvertrag« regelt das Verhältnis zwischen dem bundesdeutschen Staat und dem privaten Verein, wobei dem Goethe-Institut seinerzeit weitgehende Autonomie zugestanden wurde, was ihm in den vom damaligen bayerischen Ministerpräsidenten Franz-Josef Strauß polemisch entfachten Auseinandersetzungen mit der CDU/CSU in den 1980er-Jahren zugutekam. Der »Rahmenvertrag« stellt auch die Finanzierung der Vereinsarbeit im In- und Ausland aus dem Bundeshaushalt sicher. Auf dieser Grundlage hat das Goethe-Institut bis heute 158 Dependancen in 98 Ländern aufgebaut.
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- urn:nbn:de:urmel-e9b6ceb9-a71e-4540-9a5c-86e55e471c546-00347415-16