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Paragraf 8 TV EntgO Bund: Hochschulbildung
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50 - 52
- Schlagwort(e)
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Bibliothekspersonal
Eingruppierung
Tarifvertrag
- Zusammenfsg.
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Im langwierigen Kampf um bessere Eingruppierungsregelungen erlebten die Bibliotheksbeschäftigten seit 2011 durch die neue Entgeltordnung der Tarifgemeischaft der Länder (TdL) zuletzt Jahre der tiefen Frustration - nun ist zur Abwechslung einmal Feierstimmung angesagt: Die zum 1. Januar 2014 in Kraft getretene Entgeltordnung des Arbeitgebers »Bund« (EntgO Bund) stellt für Bibliotheksverhältnisse eine regelrechte Sensation dar. Die damaligen Slogans des Berufsverbands Information Bibliothek (BIB) »Bachelor heißt E 9 - lebenslänglich!« und »FaMls machen's für E 2 - Hauptsache Arbeit!?« sind nun beim Bund nicht mehr angebracht...
- Annotation
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Aufgrund des Redaktionsschlusses von BuB befinden sich Text der Entgeltordnung und Erläuterungen auf dem Stand von Mitte November 2013, die endgültige redaktionelle Abstimmung stand zu diesem Zeitpunkt noch aus. Laut Auskunft von ver.di waren hierdurch für den Bibliotheksbereich aber keine Änderungen mehr zu erwarten - falls doch, wird in BuB berichtet.
- Rubrik
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- URN
- urn:nbn:de:urmel-df0bde9a-8ee0-42ec-a16f-97e7c83fabbb8-00347210-13