Da in Westdeutschland zur Zeit über eine neue Tarifordnung für den öffentlichen Dienst beraten wird und der Verein Deutscher Volksbibliothekare sich in die Verhandlungen eingeschaltet hat, dürften die im Berliner Tarifvertrag vom 1. 1. 1950 erfolgten Eingruppierungen des Personals der Bibliotheken allgemein interessieren. Wir übernehmen im Auszug einen Bericht von Josef Kepeszczuk-Berlin aus dem Zentralblatt für Bibliothekswesen, Jg. 64, H. 7/8, S. 284 ff.