Beschluß Nr. 18-3/66 des Kreistages Heiligenstadt vom 17. Februar 1966 über den Volkswirtschaftsplan 1966 des Kreises Heiligenstadt und seine Durchführung in Verbindung mit der weiteren schrittweisen Durchsetzung des Staatsratserlasses vom 2. 7. 1965 über die Aufgaben und Arbeitsweise der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Organe unter den Bedingungen des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft