XVI. Uebersicht über die Verhältnisse der Milch-, Mast- und Woll-Viehhaltung bei den Verschiedenheiten in den bewirthschafteten Flächen an Ländereien, Wiesen und Gärten : (Viehhaltung sowol bei Gewerbetreibenden, Tagelöhnern und anderen Personen aller Art, welche auf eigenem oder erpachtetem oder sonst zur Benutzung erhaltenem Grund und Boden Landwirthschaft und Viehzucht nur als Neben-Geschäft treiben, als auch bei Haushaltungen, in welchen die Landwirthschaft als Hauptgeschäft oder auch als alleiniges Geschäft getrieben wird)