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Früher schien die Welt in Ordnung gewesen zu sein: Wer in den höheren Bibliotheksdienst wollte, hatte meist ein Bibliotheksreferendariat in Köln oder München absolviert. Bibliotheksarbeitgeber bedienten sich in der Regel aus dem Kreis dieser Absolventen. Es gab natürlich auch damals Ausnahmen: Die Diplom-Bibliothekarin (FH), die zusätzlich ein wissenschaftliches Studium mit Hochschuldiplom oder Promotion absolviert hatte, konnte vorzugsweise in Öffentlichen, aber auch in Spezialbibliotheken eine Anstellung finden oder selbst der Fachwissenschaftler ohne bibliothekarische Ausbildung konnte im Bibliotheksbereich eingestellt werden. Doch diese Ausnahmen waren Ausnahmen. Die Regel war der Weg durch das Referendariat.
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