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Zurück zur Papierkopie : Artikelversand per E-Mail verstößt gegen gültige Urheberrechtsgesetze
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Dokumentlieferung
Urheberrecht
Wissenschaftliche Bibliothek
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Das Oberlandesgericht München hat Anfang Mai im langjährigen Rechtsstreit zwischen dem Deutschen Börsenverein und dem Dokumentenversanddienst subito sein mit Spannung erwartetes Urteil gefällt. Nach Auffassung der Münchener Richter verstößt der Service gegen das geltende Urheberrecht und darf in dieser Form nicht weitergeführt werden. Der Musterprozess hat, laut Mitteilung der Technischen Informationsbibliothek Hannover (TIB), auch Einfluss auf die Angebote anderer Dokumentlieferdienste wie Tiborder, der im Bereich von Technik und Naturwissenschaften eine führende Stellung einnimmt.
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- urn:nbn:de:urmel-9f2c8769-16eb-4cb4-a325-18061faa45274-00314048-18