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»Bestseller«-Service: Verletzen Bibliotheken das Urheberrecht? / BuB
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Bibliotheksrecht
Börsenverein des Deutschen Buchhandels
Öffentliche Bibliothek
Urheberrecht
- Zusammenfsg.
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Das Verfahren macht seit Jahren Schule: Öffentliche Bibliotheken erwerben aktuelle, viel gefragte Bücher in größerer Anzahl, um sie ihren Besuchern – gegen eine besondere Gebühr – kurzfristig zur Verfügung stellen zu können. Doch was die Leser goutieren, missfällt dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels: Er betrachtet diese Praxis nicht als Verleihen, sondern als Vermieten von Büchern, wozu nach Paragraph 17 des Urheberrechtsgesetzes jedoch die Erlaubnis der Rechtsinhaber, also der Verlage, zwingend erforderlich sei.
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- URN
- urn:nbn:de:urmel-07a46e06-53f8-4965-985b-25d0a42043864-00323307-11