IV. Nach über die Jahre 1886 in den Herzogthümern Coburg und Gotha ausgefertigten Aufnahme-Urkunden an Angehörige eines anderen Bundesstaates.
Naturalisations-Urkunden an Ausländer.
Wiederverleihungs-Urkunden.
Entlassungs-Urkunden für Staatsangehörige, welche nach anderen Bundesstaaten zu ziehen beabsichtigen.
Entlassungs-Urkunden für Staatsangehörige, welche nach dem Auslande zu ziehen beabsichtigen.