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Der Paragraf 52a geht in die Verlängerung : neue Übergangsregelung bis Ende 2014 ; Bundesrat und Bundestag fordern rasche Novellierung / Dr. Frank Simon-Ritz, Direktor der Universitätsbibliothek Weimar und Mitglied im dbv-Vorstand
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86
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Urheberrecht
Zugänglichkeit
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Wie erwartet (vgl. BuB 1/2013, Seite 4) hat auch der deutsche Bundesrat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2012 der Vorlage des Bundestags zur erneuten befristeten Verlängerung von Paragraf 52a Urheberrechtsgesetz (UrhG) zugestimmt. Damit ist grundsätzlich bis Ende 2014 der Weg frei für die Zugänglichmachung von Aufsätzen und Teilen von Monografien zu Zwecken von Lehre und Forschung.
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- URN
- urn:nbn:de:urmel-c685259a-c74d-43ca-9758-3f6d1402bfb32-00306203-19