1. Das Volksschulgesetz, welches vom preußischen Landtag vorgelegt worden ist, ist nicht nur auf die Regelung der äußeren Verhältnisse der Volksschule, sondern auf die Durchführung aller das Volksschulwesen betreffenden Verfassungsbestimmungen gerichtet.
2. In Leipzig plant man die Anstellung von Schulärzten auf Grund einer neuen Schulordnung, die in nächster Zeit das Stadtverordneten-Kollegium beschäftigen wird.