Allerhöchster Erlaß vom 22. September 1867, betreffend die Abstandnahme von einer anderweiten Veranlagung der Klassen-, klassifizirten Einkommen- und Gewerbesteuer in den mit der Monarchie vereinigten neuen Landestheilen für das Jahr 1868 (ausgegeben zu Berlin am 29. September 1867)