144. : Nachweisung der gemäß §. 19 Abs. 2 des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen für die Lieferungsverbände des Regierungs-Bezirks Cassel festgestellten Durchschnittspreise, welche für die Vergütung von Landlieferungen vom 1. April 1893 bis Ende März 1894 maßgebend sind