148. : Nachweisung der gemäß §. 19 Absatz 2 des Gesetzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen für die Lieferungsverbände des Regierungs-Bezirks Cassel festgestellten Durchschnittsmarktpreise, welche für die Vergütung vom 1. April 1889 bis Ende März 1890 maßgebend sind