333. : Inkrafttreten des Gesetzes vom 3. März 1850, betreffend den erleichterten Abverkauf kleiner Grundstücke und die §§. 2 bis 6 des Gesetzes vom 27. Juni 1860, betreffend die Abänderung des Gesetzes vom 13. April 1841 über den erleichterten Austausch einzelner Parzellen in dem Regierungsbezirk Kassel