Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben die gnädigste Entschließung gefaßt, vom 1. Januar 1892 an den Königlich Sächsischen Amtshauptmann, Oberregierungsrat Dr. iur. Alfred von Boxberg in Bautzen zum Chef des Ministerialdepartements des Kultus unter gleichzeitiger Verleihung der Dienstbezeichnung "Geheimer Rat" zu ernennen.