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- Kirchen- und Schulb...
- 61. Jahrgang
- 10. Heft 1912
- Ministerialbekanntm...
- Sonst. Titel
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1. Im Anschluß an die Bekanntmachung vom 22. Mai 1903, betreffend die Anlegung von Geldern der Kirchen und geistlichen Stellen (Kirchl. Verordn.-Bl. II S. 155), bringen wir zur Kenntnis der Kirchengemeindevorstände, aß laut landesherrlicher Verordnung von 23. April d. J. die Anlegung von Mündelgeld in den Pfandbriefen der Norddeutschen Grund-Kreditbank in Weimar für zulässig erklärt worden ist / Rothe
2. An der Stadtkirche zu Weimar ist eine Diakonatstelle zu besetzen. Dem Stellinhaber wird neben der gesetzlichen Besoldung und einer entsprechenden Wohnungsentschädigung eine jährliche Zulage aus der Stadtkirchkasse von 600 M an steigend bis zu 1000 M gewährt. Meldungen sind baldigst bei dem Stadtkirchengemeindevorstand hier einzureichen / Rothe
3. Die Pfarrstelle zu Ramsla mit dem Filial Ettersburg wird hiermit ausgeschrieben / Rothe
4. Aus dem Nachlaß der Christian Kellnerschen Eheleute von Dielsdorf ist der Kirchgemeinde daselbst zur Bekleidung dürftiger Konfirmanden ein Vermächtnis von 794,41 M zuteil geworden. Wir sprechen für diese wohltätige Zuwendung unsere dankende Anerkennung aus / Ebsen
- Erschienen
- 14. Mai 1912 bis 30. Mai 1912
- Seitenbereich
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145 - 146
- Rubrik
- A. Abtheilung für Kirche