Diejenigen Großherzoglichen Kircheninspektionen, welche noch mit Berichten im Rückstande sind, deren Erstattung anläßlich unserer Verfügung vom 1. März v. Js., betreffend verschiedene Besoldungsbezüge der geistlichen Stellen, erforderlich ist, werden veranlaßt, nunmehr ungesäumt diese Berichte zu erstatten. / Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement des Großherzoglichen Hauses und des Kultus. Für den Departements-Chef: Guyet.