1. Wir bringen hierdurch wiederholt zur öffentlichen Kenntnis, daß den Waisenanstalts-Zöglingen außer einem Betrag von je 20 M zur Konfirmationskleidung nach ihrer Konfirmation noch die nachstehend näher bezeichneten Beihilfen gewährt werden können / Das Direktorium der Großherzogl. S. allgemeinen Waisenversorgungsanstalt. D. Spinner