Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß auf Grund von § 3 der Prüfungsordnung für Lehrerinnen an höheren Mädchenschulen und für Schulvorsteherinnen ... dem städtischen Lehrerinnen-Seminare zu Eisenach bis auf weiteres die Berechtigung zur Abnahme von Entlassungsprüfungen verliehen worden ist / Guyet