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  1. A-Z
  2. Weimarisch-Schwarzb...
  3. 1852
  4. Erster Abschnitt : ...
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Erster Abschnitt : Gemeinschaftliche organische Bestimmungen auf dem Gebiete der Rechtspflege im Allgemeinen, anlangend : 1) die Einrichtung der Justiz-Behörden; 2) die Staats-Anwaltschaft; 3) die Anwaltschaft; 4) das Notariat; 5) die Thätigkeit der Staats-Ministerien in Justiz-Sachen und 6) die Theilnahme der Gemeinde-Behörden an Ausübung der Rechtspflege
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Erste Abtheilung : Die Justiz-Behörden des Großherzogthums Sachsen-Weimar-Eisenach und der Fürstenthümer Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen in ihrer Neugestaltung