Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet: ... zu ernennen, sowie auf erfolgte Präsentation ... zu bestätigen
Sonst. Titel
2. Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, haben gnädigst geruhet: ... zu ernennen
3. Die im landesherrlichen Patronate befindliche Pfarrsubstitutenstelle in Hainichen mit den Filialen Stiebritz und Zimmern ... ist anderweit zu besetzen / Vollert