10. Regierungs-Bekanntmachung vom 11. Mai 1888, betreffend Erweiterung der Regierungs-Bekanntmachung vom 7. Juni 1873 über die Anwendung des durch das Gesetz vom 25. Februar 1873 eingeführten Submissionsverfahrens bei Zuwiderhandlungen gegen die Gesetze über Zölle und indirekte Steuern