5. Regierungs-Verordnung vom 19. Februar 1906 zur Ergänzung des der Regierungs-Verordnung vom 30. Juni 1896, betr. die Abgabe stark wirkender Arzneimittel, sowie die Beschaffenheit und Bezeichnung der Arzneigläser und Standgefäße in den Apotheken, beigefügten Verzeichnisses von Drogen und Präparaten