Antrag des Abg. Schmidt zum Gesetzentwurf, die Organisation der Verwaltungs- und Justizbehörden betreffend, I. Schaffung eines gemeinsamen Oberappelationsgerichtes; II. Justizgemeinschaften mit Großherzogtum Sachsen, herzoglich Sächsische, Fürstlich Reußische und Fürstlich Schwarzburgische Lande; III. Inkraftsetzung und 1. Inkraftsetzung des Teils des Gesetzes zur Verwaltung, 2. Aufhebung der Patrimonalgerichte, 3. Schaffung der vier Justizämter mit Zuständigkeit für die gesammte/gesamte erstinstanzliche Rechtspflege mit Ausnahme der Criminaljurisdiction/Kriminaljurisdiktion