Auf Antrag verschiedener Geistlichen veröfentlichen wir die im Regierungsblatte 1869 Nr. 16 bereits publizirte Ministerial-Verordnung, betreffend die Ausstellung und Mittheilung von Zeugnissen über die Geburt, die Verehelichung und das Ableben von Angehörigen der Thüringischen Staaten / Stichling