64. Ministerial-Bekanntmachung, 1) die Normen für die Konstruktion und Ausrüstung der Eisenbahnen Deutschlands, 2) eine Bahnordnung für Deutsche Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung, 3) die Aenderungen von Bestimmungen des Bahnpolizei-Regelments und der Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 1875, 4) die Bestimmungen über die Befähigung von Bahn-Polizei-Beamten und Lokomotivführern betreffend