Neustadt an der Orla. Festsetzung der postmäßigen Entfernung zwischen dieser Stadt und Rudolstadt
Postmäßige Entfernung zwischen Neustadt an der Orla und Rudolstadt
Reichsfestungen - Reichsgesetze: 1) wegen Ermäßigung der Zulagen bei Festungsbauten in denselben
Reichsfestungen - Reichsgesetze: 2) wegen Einziehung des Ertrages aus den Gräsereien der Festungswerke in denselben zur Festungs-Dotirungs-Kasse
Reichs-Kommissar für Thüringen und Altenburg; dessen Abschied an die Bewohner dieser Lande
Rudolstadt. Festsetzung der postmäßigen Entfernung zwischen dieser Stadt und Neustadt an der Orla