3. Ministerial-Erklärung, die Aufhebung der zwischen der Großherzoglich Sächsischen und der Herzoglich Sachsen-Altenburgischen Staatsregierung wegen der in Kriminal- und Polizei-Untersuchungen erwachsenden Kosten unter dem 25/3. September 1863 abgeschlossenen Konvention betreffend