705. Verordnung, die Abänderung des § 16 der Verordnung über die Anfertigung der Geburts- und Sterbelisten, die Führung der Stammrollen, das formelle Verfahren bei Anbringung der Reclamationen und Beibringung der erforderlichen Beweismittel und das Strafverfahren in Militair-Ersatz-Angelegenheiten betreffend; vom 23. März 1870.