775. Verordnung, die Abänderung des § 4 der Verordnung über die Anfertigung der Geburts- und Sterbelisten, die Führung der Stammrollen, das formelle Verfahren bei Anbringung der Reclamationen und Beibringung der erforderlichen Beweismittel und das Strafverfahren in Militair-Ersatz-Angelegenheiten, vom 20. März 1873.