2. Ministerial-Bekanntmachung, einen Nachtrag zu dem Regulative vom 15. August 1862 über die Einrichtung der medizinischen Promotions-Prüfungen für die Studirenden aus den Weimar-Eisenachischen, Altenburgischen und Koburg-Gothaischen Landen auf der Universität Jena betreffend