162. Fürstl. Geheimeraths-Collegium macht die zwischen den Zollvereinsstaaten und der freien Stadt Hamburg unterm 12. resp. 17. Jan. 1840 abgeschlossene Uebereinkunft über die der letztern bewilligten Zollerleichterungen hinsichtlich der Einfuhr des Lumpenzuckers, der Raffinade und des Weins und die von ihr dafür zu gewährenden Gegenleistungen bekannt