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- Regierungsblatt für...
- 1855 - 39. Jahrgang
- Nr. 4 : 14. Februar...
- Sonst. Titel
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Ablösungsgeschäfte. In denselben haben die Spezial-Kommissare bei ihren Anträgen an die Steuer-Revisionen, Rechnungsämter und an die Bezirks- und Orts-Katasterführer die Zuschriften mit dem Dienstsiegel zu versehen und das Datum des ihnen für die spezielle Sache ertheilten Kommissoriums anzuziehen
Auswandernde, deren gewerbmäßige Beförderung nach überseeischen Häfen
Auswandernde. Nachtrag vom 17. Januar 1855 zu der Verordnung vom 22. Februar 1848 über die Sicherung der Gläubiger jener
Belgien - Königreich - Besteuerung dessen Handelsreisenden
Ebersbach im Königreiche Sachsen. Das dasige Nebenzollamt erhält die Ermächtigung zum vollständigen Begleitscheinwechsel mit den Badenschen und Bayerschen Zollstellen
Gemeindevorstand zu Münchenbernsdorf wird zur Ausstellung von Hausir-Erlaubnißscheinen für den Gemeindebezirk des Ortes ermächtiget
Gläubiger der Auswandernden. Sicherung jener
Häfen - überseeische - Gewerbmäßige Beförderung der Auswandernden nach denselben
Handelsreisende aus dem Großherzogthume in dem Königreiche Belgien und aus diesem in dem Großherzogthume; deren Besteuerung
Hausir-Erlaubnißscheine. Zur Ausstellung derselben ist der Gemeindevorstand zu Münchenbernsdorf für den Gemeindebezirk des Ortes ermächtiget
Münchenbernsdorf. Der dasige Gemeindevorstand ist zur Ausstellung von Hausir-Erlaubnißscheinen für den Gemeindebezirk des Ortes ermächtiget
Neugersdorf im Königreiche Sachsen. Das dasige Nebenzollamt erhält die Ermächtigung zum vollständigen Begleitscheinwechsel mit den Badenschen und Bayerschen Zollstellen
Weimar - Großherzogthum Sachsen - Konventionen mit Belgien, Großbritannien, Meiningen, Oesterreich und Preußen
- Erschienen
- 14. Februar 1855
- Seitenbereich
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017 - 024
- URN
- urn:nbn:de:urmel-c510afec-9f47-4551-8d49-70713fe0ba89-00210884-0354