Auszuweisende. Vereinbarung unter mehren deutschen Staaten wegen Uebernahme derselben
Heimathlose. Vereinbarung unter mehren deutschen Staaten wegen Uebernahme jener
Quittung. Jede über gezahlte Gelder an die Haupt-Staatskasse, an die Staatsschulden-Tilgungskasse und an die drei Kreis-Steuereinnahmen muß von den betreffenden Kassirern und Gegenbuchführern unterzeichnet seyn
Staatskasse, Staatsschulden-Tilgungskasse und Kreis-Steuereinnahmen zu Weimar, Eisenach und Neustadt an der Orla. Jede Quittung über an diese gezahlte Gelder muß von den betreffenden Kassirern und Gegenbuchführern unterzeichnet seyn