Eingangszoll, dessen Erlaß: a) für Getreide, Hülsenfrüchte, Mehl und andere Mühlen-Fabrikate
Getreide. Ausgangszoll und Eingangszoll von demselben
Hülsenfrüchte. Ausgangszoll und Eingangszoll von denselben
Landtags-Abgeordnete und deren Stellvertreter. Neue ordentliche Wahlen derselben
Mehl. Eingangszoll und Ausgangszoll von demselben
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 7) Verordnungen über den Erlaß des Eingangszolles von Getreide, Hülsenfrüchten, Mehl und anderen Mühlen-Fabrikaten vom 2. Januar und vom 29. Januar, ingleichen von Reis vom 23. April