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- Regierungsblatt für...
- 1846 - 30. Jahrgang
- Nr. 3 : 21. März 18...
- Sonst. Titel
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Bundestags-Beschlüsse vom 19. Juni 1845: a) zur Unterdrückung des Negerhandels
Bundestags-Beschlüsse vom 19. Juni 1845: b) zur Ergänzung der am 9. November 1837 zum Schutze von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung getroffenen Bestimmungen
Einmiethlingssteuer soll auf die Dauer der Regierungszeit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs Carl Friedrich, nicht mehr erhoben und die Rückstände dieser Abgabe als ein Gnadengeschenk erlassen seyn
Gymnasien. Die bei denselben Anstellung suchenden Kandidaten der Theologie müssen zuvor die philologische Prüfung bei den Direktoren des philologischen Seminars zu Jena bestanden haben
Hausgenossengeld soll auf die Dauer der Regierungszeit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs Carl Friedrich, nicht mehr erhoben und die Rückstände dieser Abgabe als ein Gnadengeschenk erlassen seyn
Kandidaten der Theologie, welche an den Gymnasien des Großherzogthumes Anstellung zu erhalten wünschen, müssen vorher noch die philologische Prüfung bei den Direktoren des philologischen Seminars zu Jena bestanden haben
Nachdruck. Bundestagsbeschluß vom 19. Juni 1845. Die Ergänzung der in der Sitzung vom 9. November 1837 zum Schutze von Werken der Wissenschaft und Kunst gegen Nachdruck und unbefugte Nachbildung getroffenen Bestimmungen
Negerhandel. Bundestagsbeschluß vom 19. Juni 1845 zur Unterdrückung desselben
Schutzgeld soll auf die Dauer der Regierungszeit Seiner Königlichen Hoheit, des Großherzogs Carl Friedrich, nicht mehr erhoben und die Rückstände dieser Abgabe als ein Gnadengeschenk erlassen seyn
Waarenverzeichniß - amtliches - zu dem Vereins-Zolltarife auf die Jahre 1846, 1847 und 1848, ingl. Berichtigungen und Erläuterungen dieses Verzeichnisses
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 9) Ministerial-Bekanntmachungen vom 3. März und vom 6. November wegen des amtlichen Waarenverzeichnisses zu dem Vereins-Zolltarife
- Erschienen
- 21. März 1846
- Seitenbereich
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055 - 058
- URN
- urn:nbn:de:urmel-7b6c2da5-bd6c-4b62-94bb-06d975aa70602-00210880-0687