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- Regierungsblatt für...
- 1845 - 29. Jahrgang
- Nr. 2 : 9. April 18...
- Sonst. Titel
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Eigenthum an Werken der Kunst und Wissenschaft; Gesetz zum Schutze desselben vom 11. Januar 1839: a) Instruktion zu Bildung eines Vereines von Sachverständigen
Heimathsverhältnisse. Befehl wegen Anwendung des §. 106 des Gesetzes vom 11. April 1833 hinsichtlich der Trauung Königlich Preußischer Unterthanen im Großherzogthume
Kunst. Instruktion zu Bildung eines Vereines von Sachverständigen nach dem Gesetze vom 11. Januar 1839 zum Schutze des Eigenthumes an Werken der Kunst, ingleichen Ernennung der Mitglieder dieses Vereines
Nachbildung und Nachdruck der Werke der Wissenschaft und Kunst
Preußische Unterthanen; deren bedingte Zulassung zur Trauung im Großherzogthume, ohne daß ihnen in diesem ausdrücklich eine Niederlassung verstattet worden
Sachverständige. Instruktion zu Bildung eines Vereines von Sachverständigen nach dem Gesetze vom 11. Januar 1839 zum Schutze des Eigenthumes an Werken der Wissenschaft und Kunst gegen die Nachbildung und den Nachdruck, ingleichen Ernennung der Mitglieder dieses Vereines
Trauung Königlich Preußischer Unterthanen in dem Großherzogthume ohne deren ausdrücklich verstattete Niederlassung in demselben
- Erschienen
- 9. April 1845
- Seitenbereich
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005 - 008
- URN
- urn:nbn:de:urmel-ab21f0c3-8919-49f1-8627-b28316f2f24f0-00210878-0181