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- Regierungsblatt für...
- 1844 - 28. Jahrgang
- Nr. 4 : 27. April 1...
- Sonst. Titel
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Bier. Die Gewähr der Malzaufschlags-Rückvergütung von demselben in dem Vordergerichte Ostheim
Madelungen. Abtretung der dem dasigen Patrimonial-Gerichte zustehenden Gerichtsbarkeit über Madelungen an den Staat und deren Vereinigung mit dem Justiz-Amte Creuzburg
Malzaufschlags-Rückvergütung, deren Gewähr vom Biere im Vordergerichte Ostheim
Ostheim - Vordergericht: 1) die Gewähr der Malzaufschlags-Rückvergütung vom Biere in demselben
Ostheim - Vordergericht: 2) Benennung der Uebergangs-Straßen und Stellen, hinsichtlich des Verkehrs mit vereinsländischen, einer Uebergangsabgabe unterliegenden Erzeugnissen in demselben
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 3) Vorschriften über die Gewähr der Malzaufschlags-Rückvergütung bei Versendung von Bier im Vordergerichte Ostheim. Bekanntmachung des Landschafts-Kollegiums vom 12. April
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 6) Namhaftmachung der Uebergangs-Straßen und Stellen, hinsichtlich des Verkehrs mit vereinsländischen, einer Uebergangsabgabe unterliegenden Erzeugnissen in dem Vordergerichte Ostheim. Bekanntmachungen vom 12. April und 15. Oktober
- Erschienen
- 27. April 1844
- Seitenbereich
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013 - 020
- URN
- urn:nbn:de:urmel-0392d017-1aea-40d0-906f-b4c519c5a5dd7-00210875-0266