Carlstift zu Weimar. Die demselben ertheilten Rechte milder Stiftungen betreffend
Einführungs-Patente für die Uebertragung einer ausländischen Erfindung. Bestimmung über deren Ertheilung in den Zollvereins-Staaten
Erfindungs-Patente für eine inländische Erfindung. Bestimmungen über die Ertheilung derselben in den Zollvereins-Staaten
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 3) Bestimmung über die Ertheilung der Einführungs-Patente für die Uebertragung einer ausländischen Erfindung und der Erfindungs-Patente für eine inländische Erfindung in den Zollvereins-Staaten. Ministerial-Bekanntmachung vom 3. März