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- Regierungsblatt für...
- 1843 - 27. Jahrgang
- Nr. 2 : 8. März 1843
- Sonst. Titel
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Abschreibegebühren. Erläuterung der Bestimmung des §. 150,1 des Sportelgesetzes vom 1. Dezember 1840
Bürgel - Stadtbürgel - Errichtung einer Post-Expedition daselbst
Compromisse, die den Anwälten Behufs der Fristerstreckungen nachgelassenen
Forstvergehen. Die Einsendung der Tabellen über dieselben am Schlusse jeden Vierteljahres
Friesnitz. Das Pfarrlehngericht daselbst aufgehoben und dessen Jurisdiktions-Befugniß dem dortigen Patrimonial-Gerichte übertragen
Fristerstreckungen. Die Behufs derselben den Anwälten nachgelassenen Compromisse
Post-Expedition. Errichtung einer solchen in Stadtbürgel
Postordnung vom 26. November 1819 mit dem Nachtrage vom 12. Dezember 1840: a) Herabsetzung des Briefporto-Tarifes
Prozeßverfahren. Gesetz zur Abkürzung und Verbesserung desselben vom 12. April 1833 und Nachtrag zu diesem vom 4. März 1842. Die hierin den Anwälten Behufs der Fristerstreckungen nachgelassenen Compromisse betreffend
Sportelgesetz vom 1. Dezember 1840. Erläuterungen über die Bestimmungen einiger Paragraphen desselben: a) im Betreff der Abschreibegebühren und Zuschreibegebühren bei Veräußerung, Theilung und Uebernahme von Grundstücken, sowie bei dem Haften eines Zinses auf letzteren
Stadtbürgel. Errichtung einer Post-Expedition daselbst
Waarenverzeichniß - neues amtliches - zu dem Vereins-Zolltarife für die Jahre 1843, 1844 und 1845
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 11) Neues amtliches Waarenverzeichniß zu dem Vereins-Zoll-Tarife für die Jahre 1843, 1844 und 1845. Ministerial-Bekanntmachung vom 17. Februar
Zuschreibegebühren. Erläuterung des einschlagenden §. 150,1 des Sportelgesetzes vom 1. Dezember 1840
- Erschienen
- 8. März 1843
- Seitenbereich
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009 - 012
- URN
- urn:nbn:de:urmel-2d2d0020-5dca-4f73-9b24-812fccb2e1237-00210872-0227