- A-Z
- Regierungsblatt für...
- 1843 - 27. Jahrgang
- Nr. 1 : 4. Februar ...
- Sonst. Titel
-
Fahrpost-Sendungen. Porto-Taxen für solche, welche nach dem Königreiche Sachsen und aus demselben eingeführt werden
Hannover. Verlängerung der zwischen diesem Königreiche und der zu dem Zoll- und Handels-Vereine gehörigen Regierungen im Jahr 1841 geschlossenen Staatsverträge auf das Jahr 1843
Korrespondenz-Verkehr. Bestimmungen hierüber nebst Porto-Taxen: a) nach dem Königreiche Sachsen und aus demselben
Porto-Taxen: a) für die Korrespondenzen und Fahrpostsendungen nach dem Königreiche Sachsen und aus demselben
Sachsen - Königreich - Porto-Taxen für die Korrespondenzen und Fahrpost-Sendungen nach demselben und aus demselben
Zollverfassungs-Angelegenheiten: 7) Verlängerung der zwischen dem Königreiche Hannover und den Zollvereinsstaaten im Jahr 1841 geschlossenen Staatsverträge auf das Jahr 1843. Ministerial-Bekanntmachung vom 3. Januar
- Erschienen
- 4. Februar 1843
- Seitenbereich
-
001 - 008
- URN
- urn:nbn:de:urmel-2d2d0020-5dca-4f73-9b24-812fccb2e1237-00210872-0149