4. Ministerial-Bekanntmachung, den Abschluß einer Uebereinkunft mit der Königl. Sächs. Regierung wegen gegenseitiger unentgeldlicher Heilung und Verpflegung der in den beiderseitigen Staaten erkrankenden oder verunglückenden, wie auch Beerdigung der daselbst versterbenden unbemittelten Angehörigen des anderen Staates betr.