Lehrbuch der Kammeral-Praxis zu Vorlesungen und zum Privatgebrauch, für Kammeralisten, Rechtsgelehrte und Qekonomen, entworfen von D. K. Ch. G. Sturm, ord. Prof. der Oek. und Kammeralwiss. zu Jena u. s. w. Erster Theil, welcher die Lehre von den Landgütern und Domainen insbesondere enthält. Jena in der Kröckerschen Buchhandl. 1810; IX. u. 296 S. — Zweyter Theil, welcher die Lehren von der Gemeinheitstheilung, den Regalien und Steuern enthält. Ebendas. 1812. VIII. u. 206 S. 8.