7. Ministerial-Erklärung, die zwischen der Königl. Sächsischen und der Herzogl. Sachsen-Altenburgischen Regierung getroffene Verabredung über die Grundsätze, nach welchen bei Provokationen auf Ablösung von Frohnden und Dienstbarkeiten verfahren werden soll, wenn die berechtigte Besitzung in dem Territorium des einen und die verpflichtete im Territorium des andern Staats gelegen ist, betreffend