3. Bekanntmachung der Gesammt-Landes-Regierung, daß die die Strafrechtspflege betreffenden Bekanntmachungen von den Criminal-Behörden des hiesigen Herzogthums unmittelbar an die Redaction des zu Berlin erscheinenden Blattes: „Mittheilung zur Beförderung der Sicherheitspflege,“ eingesendet werden können